Fahrschule Heidi Grob
Zürcherstrasse 54
8854 Siebnen
Schweiz
Tel: 079 355 84 15
info@heidis-fahrschule.ch
www.heidis-fahrschule.ch
Unsere Bankverbindung
Schwyzer Kantonalbank
6431 Schwyz
CH21 0077 7008 6484 7191 4
Fahrschule Heidi Grob
Zürcherstrasse 54
8854 Siebnen
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Fahrschule Heidi Grob
Zürcherstrasse 54
8854 Siebnen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die ausbildende Fahrlehrerin ist im Besitz des
Fahrlehrerausweises zur Erteilung von
gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die
Ausbildung gemäss den neusten methodisch-
didaktischen Kenntnissen durchführen. Die
Fahrschule kann das Bestehen der praktischen
Fahrprüfung jedoch nicht garantieren.
Die Fahrschule verpflichtet sich, den
Fahrschülern unter den nachstehenden
Bedingungen eine einwandfreie und
ordnungsgemässe Ausbildung zu
gewährleisten, welche den Anforderungen des
Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes
für die Zulassung von Personen zum
Strassenverkehr entspricht.
Ziel
Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für
die Kategorie B gemäss den schweizerischen
Prüfungsanforderungen für die theoretische
und praktische Führerprüfung.
Sorgfaltspflicht/Vertrauensgrundsatz
Der *Fahrschüler geht mit dem Fahrzeug und
den Einrichtungen sorgfältig um. Absichtlich
herbeigeführte Schäden können dem
Fahrschüler in Rechnung gestellt werden. Die
Fahrlehrerin und der Fahrschüler begegnen
sich mit Respekt und gegenseitigem Vertrauen.
Bei Unsicherheiten verpflichten sich beide
Parteien frühzeitig nachzufragen, in dem das
gegenseitige Gespräch gesucht wird.
Lektionsdauer
Eine Lektion dauert 45 Minuten,
Doppellektionen sind möglich.
Lernfahrausweis
Der gültige Lernfahrausweis ist vor jeder
Fahrlektion unaufgefordert der Fahrlehrerin
vorzuweisen. Ist der Fahrschüler nicht mehr im
Besitz des Lernfahrausweises muss dies sofort
und unaufgefordert der Fahrschule Heidi Grob
mitgeteilt werden.
Ausschluss vom Unterricht
Die Fahrschule behält sich das Recht vor, bei
Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum
oder wenn anderweitig Zweifel an seiner
Fahrtüchtigkeit begründet sind, die Lektion zu
annullieren und zu verrechnen.
Termine
Fahrlehrerin und Fahrschüler treffen, sofern
verkehrsbedingt möglich, pünktlich am
vereinbarten Ort ein. Verspätungen seitens der
Fahrschule werden nachgeholt oder
minutengenau abgerechnet. Verspätungen
seitens Fahrschüler verfallen und können nicht
nachgeholt werden. Beide Parteien sind
gebeten, ohne Mitteilung per Telefonanruf oder
SMS mindesten 15 Minuten am Treffpunkt zu
warten.
Abmeldung
Kann der Fahrschüler eine vereinbarte
Fahrlektion nicht einhalten, so ist die
Fahrschule unverzüglich per Whatsapp, SMS
oder Sprachnachricht zu verständigen. Die
vereinbarten Fahrlektionen müssen spätestens
48 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Bei
einer Abmeldung weniger als 48 Stunden vor
Lektionsbeginn, ist die Fahrschule berechtigt,
50 % der Kosten als Ausfallentschädigung zu
verrechnen. Weniger als 24 Stunden vor
Lektionsbeginn wird der gesamte Betrag in
Rechnung gestellt. Im Krankheitsfall oder bei
Unfall ist ein Arztzeugnis vorzuweisen,
ansonsten wird die gebuchte Fahrlektion
vollumfänglich verrechnet.
Kursorganisation
Aus organisatorischen Gründen behält die
Fahrschule sich vor, Kurse zeitlich zu
verschieben, zusammenzulegen, den
Durchführungsort zu ändern oder bei
Unterbelegung zu annullieren. Fällt ein
Instruktor aus, kann die Fahrschule einen
Instruktorenwechsel vornehmen.
Bezahlung der Kurse
Die Kurse sind bei Kursbeginn bar zu
bezahlen. Sollte der Betrag bis Ende des
Kurses nicht entrichtet sein, wird keine
Kursbestätigung ausgestellt. Kursanmeldungen
sind verbindlich. Das bedeutet, dass das
Kursgeld bei Nichterscheinen in Rechnung
gestellt wird.
Preise
Die Preise sind im Internet veröffentlicht. Die
Fahrschule Heidi Grob behält sich das Recht
von Preisanpassungen vor. Für Lektionen auf
privatem Fahrzeug wird keine Reduktion auf
die Fahrschulpreise gewährt.
Zahlungsbedingungen Fahrunterricht
Die Fahrlektionen, Abonnemente und
Administrationspauschale können bar, mit der
Post- oder per eBanking beglichen werden. Vor
der Führerprüfung werden je nach Absprache
ein bis zwei Lektionen zum Einfahren
vereinbart. Für die Führerprüfung wird eine
Fahrlektionen berechnet. Sämtliche
Fahrstundenkosten sind bis zur Prüfung zu
begleichen, andernfalls wird der
Prüfungstermin abgemeldet. Kann die Prüfung
aus irgendwelchen Gründen nicht stattfinden,
gehen sämtliche Kosten zu Lasten des
Fahrschülers (Gebühren, Ausfalllektionen).
Abonnemente
Ein Abonnement ist im Voraus komplett zu
bezahlen und kann nicht rückwirkend auf
bereits bezogene Fahrstunden verwendet
werden. Bis zum Eingang der Zahlung für ein
Abonnement gilt der Tarif für Einzellektionen.
Am Ende der Fahrausbildung (bei positiver
Führerprüfung) werden nicht genutzte
Fahrstunden vom einbezahlten Abonnement
zurückerstattet, sofern die Ausbildung nicht
abgebrochen wurde. Die bezogenen Lektionen
werden dann zum Tarif für Einzellektionen
verrechnet. An den Administrationsaufwand
bezahlt der Fahrschüler eine einmalige
Pauschale im Betrag von CHF 40.00. In
Ausnahmefällen verrechnen wir Ihnen eine
Umtriebs-Pauschale von CHF 100.-.
Zahlungsverzug
In speziellen Fällen kann nach Absprache mit
der Fahrlehrerin eine Rechnung verlangt
werden. Hält der Fahrschüler die
Zahlungsfristen nicht ein, stellt die Fahrschule
per Einschreiben eine Zahlungserinnerung
aus. Die Bearbeitungsgebühr für die
Zahlungserinnerung beträgt CHF 15.--. Wird
auf die Zahlungserinnerung wiederum nicht
fristgerecht reagiert, leitet die Fahrschule ein
Betreibungsverfahren ein. Zum Schuldbetrag
werden danach eine Bearbeitungsgebühr von
CHF 40.-- sowie der Verzugszins von 6% fällig.
Gutscheine
Pro Fahrschüler kann während der ganzen
Fahrausbildung nur 1 Gutschein eingelöst
werden (nicht kumulierbar). Diese sind zwei
Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.
Versicherung
Fahrschüler sind während des praktischen
Unterrichts sowie der offiziellen Führerprüfung
durch die Fahrschule Heidi Grob (Vollkasko
und Unfalldeckung) versichert. Die
Versicherung gilt nur für Fahrten, bei welchen
die Fahrlehrer der Fahrschule Heidi Grob
anwesend sind und für die Führerprüfung mit
dem Experten. Die Versicherung behält sich in
den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor:
Fahren unter Alkohol oder Drogen
Medikamentenmissbrauch
Übermüdung
Prüfungstermin
Die Fahrschule darf die Ausbildung erst
abschliessen, wenn sie überzeugt ist, dass der
Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und
Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges
besitzt. Deshalb entscheidet die Fahrlehrerin
nach pflichtgemässem Ermessen über den
Abschluss der Ausbildung. Mindesten 2
Wochen vor dem Prüfungstermin ist der
Fahrunterricht zu intensivieren. Der
Fahrschüler hat dann pro Woche mind. 2 - 3
Mal mit dem Fahrlehrer für die Prüfung zu
üben.
Die Fahrschule behält sich das Recht vor, zur
Entscheidungsfindung eine Belastungsprobe,
in Form einer Prüfungs-Testfahrt, bei einer
anderen Fahrschule anzuordnen. Die
Fahrlehrerin hat das Veto-Recht und kann, bis
zu 15 Tage vor dem Prüfungstermin, auch
ohne Einverständnis des Fahrschülers die
Prüfung verschieben, falls mit einer negativen
Führerprüfung gerechnet werden muss. Die
Vereinbarung von eigenen Prüfungsterminen
beim Verkehrsamt dürfen nur nach vorheriger
Absprache mit der Fahrlehrerin getätigt
werden.
Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der
Fahrschule Heidi Grob ist das Schweizer Recht
anwendbar.
Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule.
Gültig ab 1. September 2021
* Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung
wird für Fahrschüler/-innen nur die männliche
Form verwendet. Es sind jedoch stets
Personen männlichen und weiblichen
Geschlechts gleichermassen gemein
eine Nachricht
via SMS,
WhatsApp
079 355 84 15
Bilder:
- Stock.Adobe.com lizensiert /
AdobeStock_34184240
(Unfall bei Nothelferkurs)
- Stock.Adobe.com lizensiert /
AdobeStock_677867089
+ AdobeStock_677869044
- Pixabay accident-1645221
Ruf an
oder schreib mir